Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

1. Geltung der Bedingungen

 

Angebot und Leistungserbringung der Mobilen Tierbetreuung erfolgen auf der Grundlage dieser AGB. Diese gelten in den vertraglichen Beziehungen bis zu deren vollständigen Abwicklung zwischen der Mobilen Tierbetreuung und der/dem Vertragspartner/in. 

 

2. Leistungsgegenstand und Leistungserbringung

 

Gegenstand des Vertrages sind die Erbringung von Tiersitter-Diensten. Die Mobile Tierbetreuung verpflichtet sich, den ihr erteilten Auftrag mit bestem Wissen, Gewissen und Können und mit allen ihr zur Verfügung stehenden Mitteln und Möglichkeiten zu erledigen, ohne diese jedoch zu garantieren.

Die Mobile Tierbetreuung verpflichtet sich weiterhin, die ihr anvertrauten Tiere bestmöglich zu versorgen. Alle überlassenen Tiere werden Art- und Verhaltensgerecht gehalten, transportiert bzw. ausgeführt. Auf eine strikte Einhaltung des Tierschutzgesetzes wird geachtet. Abgeschlossene Berufsausbildungen wie z.B. Tierpfleger, Gärtner usw. müssen nicht vorliegen.

Alle Gegenstände (z.B. Schlüssel oder Dokumente) die der Mobilen Tierbetreuung übergeben werden, werden sorgfältig verwahrt und vor dem Missbrauch durch Dritte geschützt.

Sofern eine Betreuung in den Räumlichkeiten des Auftraggebers vereinbart wurde, verpflichtet sich die Mobile Tierbetreuung, in den Räumlichkeiten des/der Vertragspartners/in mit größter Sorgfalt zu agieren und unberechtigten Dritten keinen Zutritt zu diesen Räumlichkeiten zu gewähren.

 

3. Vertragsabschluss

 

In Prospekten, Anzeigen usw. enthaltene Leistungsangebote sind unverbindlich. Aufträge bedürfen zur Rechtswirksamkeit der schriftlichen Vertragsbestätigung, wobei die Mobile Tierbetreuung nicht verpflichtet ist, mit jedem Interessenten einen Dienstleistungsvertrag abzuschließen.

Der Beginn der Tätigkeit der Mobilen Tierbetreuung ist von der schriftlichen Auftragserteilung durch den/die Vertragspartner/in abhängig.

 

4. Vergütung

 

Der Anspruch auf Vergütung entsteht, wenn die Mobile Tierbetreuung von dem/der Vertragspartner/in die Auftragserteilung erhalten hat. Für die Bezahlung der Vergütung haftet in jedem Fall der/die Vertragspartner/in, auch im Falle einer Kostenübernahme durch andere Stellen.

Das vereinbarte Entgelt ist bei Beginn mit 100 % ohne Abzug in bar oder vorab per gestellter Rechnung fällig.

Bei Rücktritt vom Vertrag oder bei nicht in Anspruch genommenen Betreuungszeiten bis 4 Wochen vor dem Betreuungstermin werden 50 % des Gesamtbetrages fällig. Bei 2 Wochen vor dem Betreuungstermin werden 60 % fällig und 1 Woche vor dem Betreuungstermin werden 75 % fällig, darunter werden 100 % fällig.

 

5. Haftungsbegrenzung

 

Die  Mobile Tierbetreuung haftet nicht für die tatsächliche und erfolgreiche Erbringung der angebotenen Dienstleistung. Schadensersatzansprüche aus positiver Forderungsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsabschluss und aus unerlaubter Handlung sind sowohl gegen die Mobile Tierbetreuung, als auch seine Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht worden ist. Die Mobile Tierbetreuung haftet ferner nicht für Schadensersatzansprüche, für deren Entstehen falsche oder unkorrekte Angaben des/der Vertragspartners/in ursächlich sind. Für Schäden am Eigentum des/der Vertragspartners/in die durch die Mobile Tierbetreuung oder dessen Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen verursacht worden sind, haftet die Mobile Tierbetreuung unbeschränkt. Der/die Vertragspartner/in verpflichtet sich den Schaden innerhalb von 24 Stunden nach Bekanntwerden der Mobilen Tierbetreuung anzuzeigen. Der Tierhalter bleibt Eigentümer des Tieres nach § 833 BGB und versichert, dass: das Tier gesund und frei von ansteckenden Krankheiten und Parasiten ist, dass: das Tier vollständig geimpft ist (der Impfausweis ist, soweit das möglich ist, vor Inanspruchnahme des gebuchten Service vorzulegen), dass: das Tier weder bissig ist, noch mutwillig abgerichtet wurde, dass: eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen wurde (das Bestehen der Versicherung ist nachzuweisen), dass: das Tier (soweit erforderlich) bei den zuständigen Behörden angemeldet ist und die dafür fälligen Steuern oder Gebühren entrichtet wurden. Die Haftpflichtversicherung des Tieres, bzw. des Halters muss im Schadensfall für alle Schäden, die durch das zu betreuende Tier entstanden sind aufkommen. Eine zivilrechtliche Schadenhaftung durch die Mobile Tierbetreuung wird vertraglich ausgeschlossen. Der Tierhalter haftet bei Angriffen des Tieres auf dritte Personen nach § 833 BGB. Die Mobile Tierbetreuung kann für Schäden und Krankheiten, die das Tier während der Betreuungszeit erleidet, nicht haftbar gemacht werden. Die Haftung des Hundesitters ist ausdrücklich auf grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz beschränkt. Es wird weiterhin keine Haftung für die eventuelle Deckung von läufigen Hündinnen übernommen. Sofern der/die Hundehalter/in einen Aus-/Freilauf ohne Leine und Maulkorb wünscht, erfolgt dies ausschließlich auf Gefahr und Risiko des Eigentümers des Hundes. Es besteht keine Haftung für Verletzungen des Hundes, Verletzungen aus Raufereien mit anderen Tieren, Menschen oder ähnlichem.

 

6. Erkrankung eines Tieres

 

Hält der Tiersitter eine tierärztliche Behandlung für sofort notwendig (lebensbedrohlicher Zustand des Tieres), so willigt der Tierhalter bereits schon jetzt darin ein, dass das Tier im Auftrage des Eigentümers auf dessen Rechnung in tierärztliche Behandlung kommt. Bei evtl. anderen Verletzungen des Tieres wird eine vorherige Absprache mit dem Tierhalter/Eigentümer gehalten. Die hierdurch entstehenden Kosten trägt alleine der Tierhalter/Eigentümer. Nach Absprache kann das zu betreuende Tier an dem vom Tierhalter gewünschten Ort abgeholt und auch dorthin zurück gebracht werden.

 

7. Datenschutz

 

Die Mobile Tierbetreuung behandelt alle ihr im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit bekannt gewordenen Daten und Informationen vertraulich. Personenbezogene Daten werden nur gespeichert, soweit der/die Vertragspartner/in im Einzelfall nach Maßgabe des §4 des Bundesdatenschutzgesetzes eingewilligt hat. Personenbezogene Daten werden gelöscht und vernichtet, soweit nicht gesetzliche Aufbewahrungspflichten oder ein berechtigtes Interesse des Vermittlers dem entgegenstehen.

 

8. Änderung der Geschäftsbedingungen

 

Über Änderungen der Geschäftsbedingungen wird der Vermittler den/die Vertragspartner/in schriftlich unterrichten. Sofern diese/r nicht einen Monat nach Bekanntgabe schriftlich widerspricht, gilt dies als Einverständnis.

 

9. Erfüllungsort und Gerichtsstand

 

Erfüllungsort für die beidseitigen Vertragsverpflichtungen ist das Amtsgericht Heilbronn. Die Parteien vereinbaren für alle sich aus dem Vertragsverhältnis etwa ergebenen Streitigkeiten das Amtsgericht Heilbronn als örtlich zuständiges Gericht. Sollten einzelne Klauseln dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise ungültig sein, so berührt das die Wirksamkeit der übrigen Klauseln nicht. Eine unwirksame Bestimmung wird durch eine solche Bestimmung ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Regelung am nächsten kommt und wirksam ist.

 

                                                                                                                                                          Stand: Januar 2024